Man muss nicht immer mit dem Flugzeug in ferne Länder reisen. Auch in Deutschland und den Nachbarländern gibt es spannende Orte, die erkundet werden wollen. Manche Gegenden sind gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar, andere weniger. Ich bin ein Fan von Autoreisen, da ich unabhängig von Zeiten oder Verbindungen bin und anhalten kann, wo immer ich möchte. Hat man kein eigenes Fahrzeug, gibt es die Möglichkeit, sich eines zu mieten oder auch zu leihen.
Aber aufgepasst! Mietwagen und Leihwagen bezeichnen nicht das Gleiche – auch wenn die Begriffe leider oft synonym verwendet werden. Doch was ist eigentlich der Unterschied und worauf muss ich nun achten, wenn ich einen Miet- oder Leihwagen nehmen möchte? Diese Fragen möchten wir euch in diesem Artikel beantworten, damit es künftig zu keiner Verwechslung kommt.
Ein Blick ins bürgerliche Gesetzbuch verrät, was der Hauptunterschied der beiden Bezeichnungen ist. Bei einer Leihe, verleiht der Entleiher eine Sache kostenlos, d.h. unentgeltlich. Bei einer Miete hingegen, muss der Mieter dem Vermieter für das Mieten der Sache etwas bezahlen. Folglich ist ein Mietwagen ein Fahrzeug, für dessen Benutzung man ein Entgelt bezahlt, bei einem Leihwagen hingegen muss man nichts bezahlen.
Einen klassischen Mietwagen kann man bei unterschiedlichen Anbietern buchen, beispielsweise bei Sixt, Europcar, Hertz oder Avis. Auch beim Carsharing wird für die Nutzung des Fahrzeugs etwas bezahlt. Hier unterscheiden sich jedoch die Geschäftsmodelle hinsichtlich der Abrechnung nach gefahrener Kilometer oder Dauer der Nutzung. Doch in welcher Situation besitze ich eigentlich einen Leihwagen? Dies ist der Fall, wenn man beispielsweise von Bekannten oder Verwandten ein Fahrzeug leiht und dafür nichts bezahlt. Wichtig hierbei zu beachten ist jedoch, dass in der Regel sämtliche Betriebskosten während der Leihdauer vom Entleiher übernommen werden müssen und der Verleiher weniger Verpflichtungen hat als bei einer Vermietung. Schäden, die während einer Leihe entstehen, müssen ebenfalls normalerweise vom Entleiher übernommen werden, wohingegen bei einer Vermietung die Rahmenbedingungen vertraglich geregelt sind.
Egal ob man sich nun für eine Miete oder eine Leihe entscheidet, wichtig ist es immer, im Vorfeld genauestens abzuklären, welche Regelungen gelten und diese schriftlich in einem Vertrag festzuhalten. So sind beide Seiten auf der sicheren Seite und es kommt im Falle eines Schadens zu keinen unnötigen Streitereien.