Wer zum ersten Mal sein Auto versichern will, fühlt sich oftmals überschlagen von den Begriffen und Bedeutungen der verschiedenen Versicherungstypen. Man weis zwar, dass es die Haftpflichtversicherung und Vollkasko- und Teilkaskoversicherung gibt, doch was der Unterschied zwischen ihnen ist, bleibt oft unklar. Deshalb werden in diesem Artikel die drei Versicherungsarten kurz vorgestellt und ihre Unterschiede anhand von jeweils einem Beispiel verdeutlicht. Hat man einen Überblick über die KFZ-Versicherungen gewonnen, so kann man problemlos eine passende KFZ-Versicherung direkt online abschließen.
Haftpflichtversicherung
Im Gegensatz zur Vollkasko- und Teilkaskoversicherung ist die Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung, d.h. solch eine Versicherung ist nötig, damit ein Fahrzeug bei der KFZ-Zulassungsstelle für den Straßenverkehr zugelassen wird. Generell deckt die Haftpflichtversicherung Schäden, die durch einem selbst an anderen Fahrzeugen entstanden sind.
Beispiel: Der Fahrer eines Fahrzeuges bekommt während der Autofahrt Durst und möchte seine Coladose öffnen, die auf dem Boden des Beifahrersitzes liegt. Um diese zu erreichen, beugt er sich etwas nach rechts und sein Blick fällt für kurze Zeit auf den Innenraum des Autos. Dadurch übersieht er, dass ein vorausfahrendes Fahrzeug bremst und fährt diesem auf. Der Fahrer muss nun für den Schaden am anderen Fahrzeug haften, da er die Schuld am Unfall trägt. Hier greift die Haftpflichtversicherung – der Schaden am eigenen Fahrzeug wird von ihr jedoch nicht übernommen.
Kaskoversicherungen
Sowohl die Vollkaskoversicherung als auch die Teilkaskoversicherung sind Zusatzversicherungen, die Schäden am eigenen Fahrzeug übernehmen.
Vollkaskoversicherung
Damit beim Beispiel von gerade eben auch der Schaden am eigenen Fahrzeug übernommen wird, muss der Fahrer, der einen Unfall verursacht, zusätzlich zur Haftpflichtversicherung auch eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben. Oftmals trägt der Unfallverursacher hierbei einen Selbstbehalt, der im Schadensfall zu zahlen ist.
Beispiel: Der Fahrer eines Fahrzeuges fährt bei einem Parkvorgang ein anderes Fahrzeug an. Dadurch wird die Stoßstange am eigenen Fahrzeug beschädigt, welche in der Werkstatt für 1500 EUR gerichtet wird. Der Fahrer besitzt eine Vollkaskoversicherung mit einem Selbstbehalt von 250 EUR, d.h. er muss trotz der teuren Reparaturkosten und trotz des Selbstverschuldens nur diesen Betrag für die Reperatur am eigenen Fahrzeug bezahlen.
Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung zahlt Schäden am eigenen Fahrzeug, die nicht selbstverschuldet entstanden sind. Je nach Versicherungsanbieter können die Leistungen hierbei variieren. Eine Teilkaskoversicherung übernimmt z.B. Schäden durch Autobrand oder Explosion, Schäden durch Einbruch oder Schäden durch Wetterextrema wie Hagel oder Sturm.
Eine Vollkaskoversicherung schließt meistens eine Teilkaskoversicherung mit ein und bietet somit einen „vollen“ Schutz für das eigene Fahrzeug. Wer ein neues Auto kauft, sollte dies unbedingt voll versichern lassen.