Ab Ende April 2020 gilt aufgrund der Coronavirus-Pandemie in allen Budesländern in Deutschland eine Mundschutz-Maskenpflicht. Hier ein Überblick über die Regelungen und Bußgelder in den einzelnen Bundesländern:
Bundesland | Regelung zur Maskenpflicht | Bußgeld bei Verletzung der Maskenpflicht |
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Baden-Württemberg | Maskenpflicht in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr; gilt für Kinder ab 6 Jahren | bisher ohne Bußgeld (Entscheidung folgt in den nächsten Tagen) |
Bayern | Maskenpflicht in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr; gilt für Kinder ab 7 Jahren | 150 Euro Bußgeld |
Berlin | Maskenpflicht in Bussen und Bahnen | bisher ohne Bußgeld |
Brandenburg | Maskenpflicht in Bussen und Bahnen | bisher ohne Bußgeld |
Bremen | Maskenpflicht in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr; gilt für Kinder ab 6 Jahren | bisher ohne Bußgeld |
Hamburg | Maskenpflicht in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr; gilt für Kinder ab 7 Jahren | bisher ohne Bußgeld + möglicherweise kein Einlass in Einkaufsläden und öffentlichen Verkehrsmitteln ohne Mundschutz |
Hessen | Maskenpflicht in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr; gilt für Kinder ab 6 Jahren | 50 Euro Bußgeld |
Mecklenburg-Vorpommern | Maskenpflicht in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr; gilt für Kinder ab 6 Jahren | 25 Euro Bußgeld |
Niedersachsen | Maskenpflicht in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr; gilt für Kinder ab 6 Jahren | In der ersten Woche nicht, aber ab dem 4. Mai 2020 (Höhe wird noch festgelegt) |
Nordrhein-Westfalen | Maskenpflicht in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr; "Kinder bis zum Schuleintritt" sind ausgenommen | bisher ohne Bußgeld |
Rheinland-Pfalz | Maskenpflicht in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr; gilt für Kinder ab 6 Jahren | 10 Euro Verwarngeld |
Saarland | Maskenpflicht in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr | bisher ohne Bußgeld |
Sachsen | Maskenpflicht in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr | bisher ohne Bußgeld |
Sachsen-Anhalt | Maskenpflicht in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr; gilt für Kinder ab 2 Jahren | bisher ohne Bußgeld + möglicherweise kein Einlass in Einkaufsläden und öffentlichen Verkehrsmitteln ohne Mundschutz |
Schleswig-Holstein | Maskenpflicht in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr; gilt für Kinder ab 6 Jahren | bisher ohne Bußgeld + möglicherweise kein Einlass in Einkaufsläden und öffentlichen Verkehrsmitteln ohne Mundschutz |
Thüringen | Maskenpflicht in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr; gilt für Kinder ab 6 Jahren | bisher ohne Bußgeld |
* Stand: 26.04.2020; Irrtümer vorbehalten
Welche Masken sind erlaubt?
- professionelle Masken
- selbstgenähte Masken
- Schals
- Tücher
Wichtig: Sie müssen alle vor Nase und Mund gebunden werden!
Woher bekomme ich Masken?
- Im Internet, z.B. über Amazon
- In Apotheken
- In Drogerien
- demnächst vermutlich auch in Supermärkten
- selbst herstellen
Das Tragen einer Maske ist kein vollständiger Schutz gegen Viren. Man kann sich trotzdem noch mit dem Coronavirus anstecken, das Risiko ist nur etwas minimiert. Deshalb bitte weiterhin immer auch Abstand zu anderen Personen einhalten (mind. 1,5 Meter) und auf Hygiene (Hände gründlich mit Seife waschen, Desinfektionsmittel unterwegs verwenden; niemanden anhusten) achten. Bitte Masken regelmäßig ersetzen bzw. waschen!
Abschließend noch die wichtigsten Tipps zum richtigen Umgang mit Masken von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:
- „Waschen Sie sich vor dem Anlegen einer Mund-Nasen-Bedeckung gründlich die Hände (mindestens 20 bis 30 Sekunden mit Seife).
- Achten Sie beim Aufsetzen darauf, dass Nase und Mund bis zum Kinn abgedeckt sind und die Mund-Nasen-Bedeckung an den Rändern möglichst eng anliegt.
- Wechseln Sie die Mund-Nasen-Bedeckung spätestens dann, wenn sie durch die Atemluft durchfeuchtet ist. Denn dann können sich zusätzliche Keime ansiedeln.
- Vermeiden Sie, während des Tragens die Mund-Nasen-Bedeckung anzufassen und zu verschieben.
- Berühren Sie beim Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckungmöglichst nicht die Außenseiten, da sich hier Erreger befinden können. Greifen Sie die seitlichen Laschen oder Schnüre und legen Sie die Mund-Nasen-Bedeckung vorsichtig ab.
- Waschen Sie sich nach dem Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung gründlich die Hände (mindestens 20 bis 30 Sekunden mit Seife).
- Nach der Verwendung sollte die Mund-Nasen-Bedeckung bis zum Waschen luftdicht (z.B. in einem separaten Beutel) aufbewahrt oder am besten sofort bei 60° bis 95°C gewaschen werden.“ Quelle: https://www.infektionsschutz.de/fileadmin/infektionsschutz.de/Downloads/Merkblatt-Mund-Nasen-Bedeckung.pdf
Vielen Dank für die Weitergabe dieser wichtigen Informationen. Jeder versucht sein Bestes, in diesen schweren Zeiten positiv zu bleiben.
Vielen Dank für diesen sehr informativen Text. Es ist wirklich wichtig, nicht nur die Masken zur Hand zu haben, sondern sie auch richtig zu tragen und zu pflegen. Wir können das schaffen!