Maskenpflicht in Deutschland – Überblick über Regelungen der Bundesländer

Ab Ende April 2020 gilt aufgrund der Coronavirus-Pandemie in allen Budesländern in Deutschland eine Mundschutz-Maskenpflicht. Hier ein Überblick über die Regelungen und Bußgelder in den einzelnen Bundesländern:

BundeslandRegelung zur MaskenpflichtBußgeld bei Verletzung der Maskenpflicht
Baden-WürttembergMaskenpflicht in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr; gilt für Kinder ab 6 Jahrenbisher ohne Bußgeld (Entscheidung folgt in den nächsten Tagen)

BayernMaskenpflicht in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr; gilt für Kinder ab 7 Jahren150 Euro Bußgeld
BerlinMaskenpflicht in Bussen und Bahnenbisher ohne Bußgeld
BrandenburgMaskenpflicht in Bussen und Bahnenbisher ohne Bußgeld
BremenMaskenpflicht in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr; gilt für Kinder ab 6 Jahrenbisher ohne Bußgeld
HamburgMaskenpflicht in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr; gilt für Kinder ab 7 Jahrenbisher ohne Bußgeld + möglicherweise kein Einlass in Einkaufsläden und öffentlichen Verkehrsmitteln ohne Mundschutz
HessenMaskenpflicht in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr; gilt für Kinder ab 6 Jahren50 Euro Bußgeld
Mecklenburg-VorpommernMaskenpflicht in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr; gilt für Kinder ab 6 Jahren25 Euro Bußgeld
Niedersachsen Maskenpflicht in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr; gilt für Kinder ab 6 JahrenIn der ersten Woche nicht, aber ab dem 4. Mai 2020 (Höhe wird noch festgelegt)
Nordrhein-WestfalenMaskenpflicht in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr; "Kinder bis zum Schuleintritt" sind ausgenommenbisher ohne Bußgeld
Rheinland-PfalzMaskenpflicht in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr; gilt für Kinder ab 6 Jahren10 Euro Verwarngeld
Saarland Maskenpflicht in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehrbisher ohne Bußgeld
SachsenMaskenpflicht in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehrbisher ohne Bußgeld
Sachsen-AnhaltMaskenpflicht in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr; gilt für Kinder ab 2 Jahrenbisher ohne Bußgeld + möglicherweise kein Einlass in Einkaufsläden und öffentlichen Verkehrsmitteln ohne Mundschutz
Schleswig-Holstein Maskenpflicht in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr; gilt für Kinder ab 6 Jahrenbisher ohne Bußgeld + möglicherweise kein Einlass in Einkaufsläden und öffentlichen Verkehrsmitteln ohne Mundschutz
ThüringenMaskenpflicht in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr; gilt für Kinder ab 6 Jahrenbisher ohne Bußgeld
* Stand: 26.04.2020; Irrtümer vorbehalten

 

Welche Masken sind erlaubt?

  • professionelle Masken
  • selbstgenähte Masken
  • Schals
  • Tücher

Wichtig: Sie müssen alle vor Nase und Mund gebunden werden!

Woher bekomme ich Masken?

  • Im Internet, z.B. über Amazon
  • In Apotheken
  • In Drogerien
  • demnächst vermutlich auch in Supermärkten
  • selbst herstellen

Das Tragen einer Maske ist kein vollständiger Schutz gegen Viren. Man kann sich trotzdem noch mit dem Coronavirus anstecken, das Risiko ist nur etwas minimiert. Deshalb bitte weiterhin immer auch Abstand zu anderen Personen einhalten (mind. 1,5 Meter) und auf Hygiene (Hände gründlich mit Seife waschen, Desinfektionsmittel unterwegs verwenden; niemanden anhusten) achten. Bitte Masken regelmäßig ersetzen bzw. waschen!

Abschließend noch die wichtigsten Tipps zum richtigen Umgang mit Masken von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:

  • „Waschen Sie sich vor dem Anlegen einer Mund-Nasen-Bedeckung gründlich die Hände (mindestens 20 bis 30 Sekunden mit Seife).
  • Achten Sie beim Aufsetzen darauf, dass Nase und Mund bis zum Kinn abgedeckt sind und die Mund-Nasen-Bedeckung an den Rändern möglichst eng anliegt.
  • Wechseln Sie die Mund-Nasen-Bedeckung spätestens dann, wenn sie durch die Atemluft durchfeuchtet ist. Denn dann können sich zusätzliche Keime ansiedeln.
  • Vermeiden Sie, während des Tragens die Mund-Nasen-Bedeckung anzufassen und zu verschieben.
  • Berühren Sie beim Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckungmöglichst nicht die Außenseiten, da sich hier Erreger befinden können. Greifen Sie die seitlichen Laschen oder Schnüre und legen Sie die Mund-Nasen-Bedeckung vorsichtig ab.
  • Waschen Sie sich nach dem Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung gründlich die Hände (mindestens 20 bis 30 Sekunden mit Seife).
  • Nach der Verwendung sollte die Mund-Nasen-Bedeckung bis zum Waschen luftdicht (z.B. in einem separaten Beutel) aufbewahrt oder am besten sofort bei 60° bis 95°C gewaschen werden.“ Quelle: https://www.infektionsschutz.de/fileadmin/infektionsschutz.de/Downloads/Merkblatt-Mund-Nasen-Bedeckung.pdf

Reisen ist meine Leidenschaft. Ich lasse mich gerne von verschiedenen Mentalitäten und Kulturen inspirieren. Egal ob Autoreisen oder mit dem Flugzeug, für mich ist bereits der Weg zum Urlaubsziel Teil der Reise. Zuhause unterhalte ich gerne unseren Hund oder probiere neue Rezepte in der Küche aus. Hier schreibe ich über alles, was mir im Leben begegnet und wovon ich begeistert bin.

Kommentare (2)

  1. Vielen Dank für die Weitergabe dieser wichtigen Informationen. Jeder versucht sein Bestes, in diesen schweren Zeiten positiv zu bleiben.

  2. Vielen Dank für diesen sehr informativen Text. Es ist wirklich wichtig, nicht nur die Masken zur Hand zu haben, sondern sie auch richtig zu tragen und zu pflegen. Wir können das schaffen!

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